Gerne weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass sie die Kosten für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Arbeitslohn einschl. Fahrtkosten zzgl. MWSt.), steuerlich geltend machen können.
Bis zu einem Betrag von 1.200.- € im Jahr können diese im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer-erklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden (20% vom Arbeitslohn/Fahrtkosten inkl. MWSt., max. 1.200.- €).
Voraussetzung dafür ist, dass die Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung, dem Eigenheim oder dem dazugehörenden Grundstück ausgeführt werden, welches mitunter sogar im europäischen Ausland liegen kann. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.