Unser Spartipp

Gerne weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass sie die Kosten für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men (Arbeitslohn einschl. Fahrtkosten zzgl. MWSt.), steuerlich geltend machen können.

Bis zu einem Betrag von 1.200.- € im Jahr können diese im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer-erklärung vom Finanzamt zu­rück­ge­for­dert werden (20% vom Arbeitslohn/Fahrtkosten inkl. MWSt., max. 1.200.- €).

Voraussetzung dafür ist, dass die Hand­wer­ker­lei­stun­gen in der eigenen Wohnung, dem Eigenheim oder dem dazugehörenden Grundstück ausgeführt werden, welches mitunter sogar im eu­ro­pä­i­schen Ausland liegen kann. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.


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